Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
26.09.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
17.09.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
10.09.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
05.06.2024
Einreichung neuer Dokumente
18.01.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
11.08.2023
Einreichung neuer Dokumente
20.06.2023
Einreichung neuer Dokumente
08.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
21.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
31.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.03.2018 bis zum 31.12.2018
12.03.2018
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
28.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.06.2017 bis zum 31.12.2017
21.07.2017
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
10.07.2017
Neueintragungen